Barrierefreiheit

Blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtigte Menschen bilden einen nicht unerheblichen Teil der Internetnutzer. Gerade diese Zielgruppe stößt auf eine Reihe von Hürden und Barrieren, die eine vollständige Integration in die Medien-Gesellschaft deutlich erschwert.

Barrierefreies Internet, Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind deshalb feste Begriffe geworden, um das Internet für alle einfacher zugänglich zu machen.

Die Ansiedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH Soltau unternimmt erhebliche Anstrengungen um allen Menschen eine barrierefreie Nutzung und die Zugänglichkeit zu Einrichtungen, Institutionen und des öffentlichen Raumes zu ermöglichen. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, kontaktieren Sie gerne die Redaktion. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Olaf Hornbostel gerne zur Verfügung.

Welche Bereiche sind beispielsweise nicht barrierefrei?

  • PDF-Downloads: Alle PDF-Downloads sind nicht barrierefrei.
  • Kontrast von Texten: Das mindestens erforderliche Kontrastverhältnis von Text zu Hintergrundfarbe ist nicht immer gegeben.
  • Tastaturbedienbarkeit: Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht immer gegeben.
  • Überschriftenhierarchie: Die Überschriftenhierarchie ist auf manchen Seiten nicht vollständig logisch.
  • Fehlerkennzeichnung: Die Fehlerkennzeichnung bei Formularen wird nicht korrekt dargestellt.
  • Syntaxfehler: Mehrere Seiten enthalten Syntaxfehler.

Diese Erklärung wurde am 07. Februar 2023 erstellt und basiert auf Selbstbewertung.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: (0511) 120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de